Die aktuelle Heilmittelrichtlinie 2020 gilt seit dem 01.01.2021

Die Patientinnen und Patienten erhalten in der verschreibenden Arztpraxis (Hausarzt, HNO-Praxis, Kieferorthopäde, Kinderarzt, Zahnarztpraxis) eine sogenannte Heilmittelverordnung. Dies ist derzeit noch ein A5-Blatt, das standardisierte sogenannte Muster 13. Diese Heilmittelvorordnung überreichen Kassenpatienten ihrem Therapeuten. Es wird für die Abrechnung benötigt.

Verordnungen gemäß Heilmittel-Richtlinie/HeilM-RL 2020

Maßnahmen der Stimmtherapie, Sprechtherapie, Sprachtherapie, Schlucktherapie

Für die Verordnung von Heilmitteln gelten für gesetzlich Versicherte die Heilmittelrichtlinien, Privatrezepte sind unabhängig geregelt.

Seit 01.01.2021 gilt die neue Heilmittelrichtlinie 2020:

Hier nehme ich ausschließlich Bezug auf den Bereich Stimmtherapie, Sprechtherapie,  Sprachtherapie, Schlucktherapie, also das was gemeinhin als Logopädie bezeichnet wird. Dieser Bereich sammelt alle Heilmittel, die die organische, funktionelle oder psychogene Störung der Stimme sowie sämtliche Störungen der Sprache und des Sprechens (z. B. vor/bei/nach Abschluss der Sprachentwicklung) behandeln. Ebenso werden auch Maßnahmen zur Therapie von Störungen des Redeflusses, der Stimm- und Sprechfunktion und des Schluckaktes gelistet.

Nach den Heilmittelrichtlinien diagnostiziert eine Ärztin oder Arzt die Art einer Störung oder Beeinträchtigung und stellt eine Verordnung aus auf dem einheitlichen Verordnungsmuster 13. Darin regelt sich:

  • die Art des Heilmittels (Stimmtherapie, Sprechtherapie, Sprachtherapie, Schlucktherapie)
  • die Diagnose und Leitsymptomatik
  • dem dafür vorgesehenen Indikationsschlüssel z.B. SP1 bei Sprachentwicklungsstörung oder ST2 bei einer funktionell bedingte Erkrankung der Stimme
  • dem Behandlungsziel
  • der Anzahl der durchzuführenden Therapien
  • der Therapiedauer
  • der Therapiefrequenz pro Woche.

(Alle Angaben ohne Gewähr)

Zuordnung von Indikationsschlüssel und Verordnungsmöglichkeit

Nach der Heilmittelrichtlinie ist wie folgt geregelt:
Höchstmenge je Verordnung (VO): also die Verordnungsmenge auf einem Verordnungsmuster (Rezept)
Orientierende Behandlungsmenge insgesamt: 10-60 Sitzungen
Frequenzempfehlung: beispielsweise 1-3 mal wöchentlich

1. Störungen der Stimme

  • Indikationsschlüssel ST1
    organisch bedingte Erkrankungen der Stimme
    Höchstmenge je VO 10. Orientierende Behandlungsmenge: 20
  • Indikationsschlüssel ST2
    funktionell bedingte Erkrankungen der Stimme
    Höchstmenge je VO 10. Orientierende Behandlungsmenge: 20
  • Indikationsschlüssel ST3
    psychogene Aphonie
    Höchstmenge je VO 10. Orientierende Behandlungsmenge: 10
  • Indikationsschlüssel ST4
    psychogene Dysphonie
    Höchstmenge je VO 10. Orientierende Behandlungsmenge: 20

2. Störungen der Sprache

  • Indikationsschlüssel SP1
    Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung
    Höchstmenge je VO 10. Orientierende Behandlungsmenge: 60
  • Indikationsschlüssel SP2
    Störungen der auditiven Wahrnehmung
    Höchstmenge je VO 10. Orientierende Behandlungsmenge: 20
  • Indikationsschlüssel SP3
    Störung der Artikulation, Dyslalie
    Höchstmenge je VO 10. Orientierende Behandlungsmenge: 30
  • Indikationsschlüssel SP4
    Störungen des Sprechens/der Sprache bei hochgradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit
    Höchstmenge je VO 20. Orientierende Behandlungsmenge: 50
  • Indikationsschlüssel SP5
    Störungen der Sprache nach Abschluss der Sprachentwicklung
    Aphasien/Dysphasien
    Höchstmenge je VO 20. Orientierende Behandlungsmenge: 60
  • Indikationsschlüssel SP6
    Störungen der Sprechmotorik
    Dysarthrie/Dysarthrophonie/Sprechapraxie
    Höchstmenge je VO 20. Orientierende Behandlungsmenge: 60

3. Störungen des Redeflusses

  • Indikationsschlüssel RE1
    Störungen des Redeflusses
    Stottern
    Höchstmenge je VO 10. Orientierende Behandlungsmenge: 50
  • Indikationsschlüssel RE2
    Störungen des Redeflusses
    Poltern
    Höchstmenge je VO 10. Orientierende Behandlungsmenge: 20

4. Störungen der Stimm- und Sprechfunktion

  • Indikationsschlüssel SF
    Störungen der Stimm- und Sprechfunktion
    Rhinophonie
  • Höchstmenge je VO 10. Orientierende Behandlungsmenge: 20

5. Störungen des Schluckaktes

  • Indikationsschlüssel SC
    Krankhafte Störungen des Schluckaktes
    Dysphagie (Schluckstörung)
    Höchstmenge je VO 10. Orientierende Behandlungsmenge: 60

    (Alle Angaben ohne Gewähr)