Die aktuelle Heilmittelrichtlinie 2020 gilt seit dem 01.01.2021
Die Patientinnen und Patienten erhalten in der verschreibenden Arztpraxis (Hausarzt, HNO-Praxis, Kieferorthopäde, Kinderarzt, Zahnarztpraxis) eine sogenannte Heilmittelverordnung. Dies ist derzeit noch ein A5-Blatt, das standardisierte sogenannte Muster 13. Diese Heilmittelvorordnung überreichen Kassenpatienten ihrem Therapeuten. Es wird für die Abrechnung benötigt.
Verordnungen gemäß Heilmittel-Richtlinie/HeilM-RL 2020
Maßnahmen der Stimmtherapie, Sprechtherapie, Sprachtherapie, Schlucktherapie
Für die Verordnung von Heilmitteln gelten für gesetzlich Versicherte die Heilmittelrichtlinien, Privatrezepte sind unabhängig geregelt.
Seit 01.01.2021 gilt die neue Heilmittelrichtlinie 2020:
Hier nehme ich ausschließlich Bezug auf den Bereich Stimmtherapie, Sprechtherapie, Sprachtherapie, Schlucktherapie, also das was gemeinhin als Logopädie bezeichnet wird. Dieser Bereich sammelt alle Heilmittel, die die organische, funktionelle oder psychogene Störung der Stimme sowie sämtliche Störungen der Sprache und des Sprechens (z. B. vor/bei/nach Abschluss der Sprachentwicklung) behandeln. Ebenso werden auch Maßnahmen zur Therapie von Störungen des Redeflusses, der Stimm- und Sprechfunktion und des Schluckaktes gelistet.
Nach den Heilmittelrichtlinien diagnostiziert eine Ärztin oder Arzt die Art einer Störung oder Beeinträchtigung und stellt eine Verordnung aus auf dem einheitlichen Verordnungsmuster 13. Darin regelt sich:
- die Art des Heilmittels (Stimmtherapie, Sprechtherapie, Sprachtherapie, Schlucktherapie)
- die Diagnose und Leitsymptomatik
- dem dafür vorgesehenen Indikationsschlüssel z.B. SP1 bei Sprachentwicklungsstörung oder ST2 bei einer funktionell bedingte Erkrankung der Stimme
- dem Behandlungsziel
- der Anzahl der durchzuführenden Therapien
- der Therapiedauer
- der Therapiefrequenz pro Woche.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Zuordnung von Indikationsschlüssel und Verordnungsmöglichkeit
Orientierende Behandlungsmenge insgesamt: 10-60 Sitzungen
1. Störungen der Stimme
- Indikationsschlüssel ST1
organisch bedingte Erkrankungen der Stimme
Höchstmenge je VO 10. Orientierende Behandlungsmenge: 20 - Indikationsschlüssel ST2
funktionell bedingte Erkrankungen der Stimme
Höchstmenge je VO 10. Orientierende Behandlungsmenge: 20 - Indikationsschlüssel ST3
psychogene Aphonie
Höchstmenge je VO 10. Orientierende Behandlungsmenge: 10 - Indikationsschlüssel ST4
psychogene Dysphonie
Höchstmenge je VO 10. Orientierende Behandlungsmenge: 20
2. Störungen der Sprache
- Indikationsschlüssel SP1
Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung
Höchstmenge je VO 10. Orientierende Behandlungsmenge: 60 - Indikationsschlüssel SP2
Störungen der auditiven Wahrnehmung
Höchstmenge je VO 10. Orientierende Behandlungsmenge: 20 - Indikationsschlüssel SP3
Störung der Artikulation, Dyslalie
Höchstmenge je VO 10. Orientierende Behandlungsmenge: 30 - Indikationsschlüssel SP4
Störungen des Sprechens/der Sprache bei hochgradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit
Höchstmenge je VO 20. Orientierende Behandlungsmenge: 50 - Indikationsschlüssel SP5
Störungen der Sprache nach Abschluss der Sprachentwicklung
Aphasien/Dysphasien
Höchstmenge je VO 20. Orientierende Behandlungsmenge: 60 - Indikationsschlüssel SP6
Störungen der Sprechmotorik
Dysarthrie/Dysarthrophonie/Sprechapraxie
Höchstmenge je VO 20. Orientierende Behandlungsmenge: 60
3. Störungen des Redeflusses
- Indikationsschlüssel RE1
Störungen des Redeflusses
Stottern
Höchstmenge je VO 10. Orientierende Behandlungsmenge: 50 - Indikationsschlüssel RE2
Störungen des Redeflusses
Poltern
Höchstmenge je VO 10. Orientierende Behandlungsmenge: 20
4. Störungen der Stimm- und Sprechfunktion
- Indikationsschlüssel SF
Störungen der Stimm- und Sprechfunktion
Rhinophonie - Höchstmenge je VO 10. Orientierende Behandlungsmenge: 20
5. Störungen des Schluckaktes
- Indikationsschlüssel SC
Krankhafte Störungen des Schluckaktes
Dysphagie (Schluckstörung)
Höchstmenge je VO 10. Orientierende Behandlungsmenge: 60
(Alle Angaben ohne Gewähr)